Als Wahlärzte haben wir keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Das heißt, wir lösen uns von den vorgegebenen Einschränkungen und definieren Zeit so wie wir sie sehen. Jeder Mensch braucht seine individuelle Zeit beim Arzt und die wollen wir ihm geben.
Da kein direkter Vertrag mit den Krankenkassen besteht, bedeutet das für Sie als Patientin, dass Sie die Honorarnote zunächst selbst begleichen müssen und dann erst bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenrückerstattung einreichen können. Je nach Kasse wird Ihnen dabei ein Teil der Kosten rückerstattet.
Gerne informieren wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Untersuchungskosten